Ihre Lohnbuchhaltung in verlässlichen Händen
Eine gute Personalarbeit steigert die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Das Potential der Mitarbeiter, deren Entwicklung und die Mitarbeitermotivation sind wichtige Faktoren in der Steigerung der Produktivität und Innovationsfähigkeit eines Unternehmens und deshalb unerlässlich für Sie.
Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Sie in dem Bereich der Personaladministration bestmöglich zu unterstützen.
Vom Eintritt bis zum Austritt eines Mitarbeiters übernehmen wir verschiedene Aufgaben der Personalarbeit und stehen Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung zur Seite. Bei Fragen rundum Personalwesen stehen wir für Beratungen zur Verfügung.
Sie können sich auf unsere Professionalität und Zuverlässigkeit verlassen.
Rodolfo Intaglietta – eidg. diplomierter Treuhandexperte & Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling
Das Erstgespräch ist unverbindlich – Sie entscheiden danach in Ruhe.
Genau was ich gesucht habe!
Die Leistungen einer externen Lohnbuchhaltung
Wer die Lohnbuchhaltung auslagern möchte, erhält mit ONE! Treuhand eine verlässliche und strukturierte Lösung für alle lohn- und personalrelevanten Aufgaben.
Wir unterstützen Unternehmen in Zürich und der ganzen Schweiz mit klaren Prozessen, digitaler Abwicklung und persönlicher Betreuung.
- Arbeitsverträge: Aufsetzen und Prüfen von Arbeitsverträgen sowie rechtssichere Dokumentation
- Lohnbuchhaltung: Führen, Berechnen und Analysieren der gesamten Lohnbuchhaltung
- Sozialversicherungen: Beratung bei der Auswahl der passenden Sozialversicherungen und Unterstützung bei Anmeldungen
- Quellensteuer: Beratung zur Quellensteuer, Berechnungen und korrekte Abwicklung der Meldungen
- Krankheitsfälle: Unterstützung beim Umgang mit Krankheitsfällen inkl. rechtlicher Einordnung
- Unfall: Abwicklung bei Unfällen sowie Beratung zur Rechtslage und notwendigen Meldungen
- Ferien: Verwaltung von Ferienansprüchen und Beratung zur gesetzlichen Regelung
- Überstunden: Beratung und korrekte Abwicklung von Überstunden gemäss Rechtslage
- Kündigung: Aufsetzen von Kündigungen und rechtssichere Begleitung des Prozesses
- AHV, UVG, KTG, Pensionskasse: Erstellung von Abrechnungen, Meldungen und Anmeldungen bei allen relevanten Versicherungen
- Lohnausweise: Erstellung und Verteilung der jährlichen
- Lohnzahlungen: Aufsetzen und Ausführen fristgerechter Lohnzahlungen
Mit ONE Treuhand entlasten Sie Ihr HR, reduzieren Fehlerquellen und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeitenden ihre Löhne korrekt, pünktlich und nachvollziehbar erhalten.
Digital, einfach, wirksam – so unterstützt unsere Treuhand-App die Lohnbuchhaltung
Übermitteln Sie Lohnmutationen, Mitarbeiterdaten und relevante Unterlagen einfach per App oder Upload.
Ihre Daten gelangen sicher in unser System, wir übernehmen die Verarbeitung und Sie behalten jederzeit den Überblick über lohnrelevante Informationen.
So wird externe Lohnbuchhaltung endlich einfach, transparent und zuverlässig – ohne Papier, ohne manuelle Listen und ohne Unsicherheiten.
- Lohnmutationen digital übermitteln – kein Papier mehr
- Abrechnungen & Auswertungen jederzeit abrufen
- Keine HR- oder Lohnkenntnisse nötig – wir übernehmen alles
- Sichere Datenübertragung nach Schweizer Standards
Keine Bindung, kein Risiko – sehen Sie selbst, wie viel Zeit Sie sparen!
Kunden Feedback
Mehr als 300 KMU in Zürich, der ganzen Schweiz und internationale Kunden lagern ihre Lohnbuchhaltung an ONE! Treuhand aus oder nutzen andere Treuhand Services.
„Mit Euch ist meine Crew happy: pünktliche Löhne, null Fehler – ich kann mich endlich aufs Wachstum konzentrieren.“
Sarah K.
HR-Managerin
„Meine Buchhaltung war mein Albtraum – jetzt sind die Zahlen glasklar und ich treffe bessere Entscheidungen.“
Thomas H.
CEO Start-up
„Dank ONE! Treuhand habe ich 15 Stunden im Monat frei – und mein Business läuft stabiler denn je.“
Alex S.
CEO/ Founder
4 EINFACHE SCHRITTE
So starten Sie mit Ihrer externen Lohnbuchhaltung
Viele Unternehmen möchten ihre Lohnprozesse modernisieren, scheuen aber den Aufwand eines Wechsels. Genau deshalb führen wir Sie durch einen klaren, einfachen Startprozess. Sie wissen jederzeit, was passiert – ohne Zusatzaufwand und ohne Unterbruch im laufenden Betrieb.
Zeit, für die optimierte Lohnbuchhaltung mit erfahrenen Experten aus Zürich
Garantie & Risikofreiheit
Sie bleiben flexibel: Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Wenn Sie einmal feststellen, dass wir nicht das Richtige für Sie sind, beenden Sie die Zusammenarbeit einfach – unkompliziert und zu jedem Zeitpunkt.
Bei uns gibt es kein langes Hin und Her, sondern faire, klare Bedingungen. Uns ist wichtig, dass Sie wirklich überzeugt sind. Wir möchten Ihnen Sicherheit geben, damit Sie sich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Geschäft.
Unser Qualitätsversprechen
Wir sind Mitglied von TreuhandSuisse – dem führenden Berufsverband für Treuhänder in der Schweiz. Die Mitgliedschaft ist nur mit fundierter Berufsausbildung möglich und garantiert Ihnen, dass Sie immer mit Profis zusammenarbeiten.
Wir investieren konsequent in Weiterbildung
Jedes Jahr absolvieren wir verpflichtende Schulungen und Kurse – das wird von TreuhandSuisse streng kontrolliert. So sind wir immer auf dem neuesten Stand in Steuern, Buchhaltung, Unternehmensberatung und vielem mehr.
Echte Sicherheit durch Berufshaftpflicht
Wir verfügen über eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung (obligatorisch für Mitglieder von TreuhandSuisse). Sollte einmal ein Fehler passieren, der einen Schaden verursacht, sind Sie ohne wirtschaftliche Nachteile geschützt – als unser Kunde.
Erfahren Sie alles über gute Lohnbuchhaltung in unserer Knowledge Base
Wir haben das ganze Wissen der Lohnbuchhaltung in wertvollen Artikeln für Sie zusammengefasst. Kurz und knapp, aufbereitet für Unternehmenslenker.
Häufig gestellte Fragen zur Lohnbuchhaltung mit ONE! Treuhand
Basierend auf den Anliegen, die wir täglich von Unternehmen aus Zürich und der ganzen Schweiz hören.
Welche Aufgaben übernehmen wir im Personalwesen?
Die Beschäftigung von Personal ist für das betriebliche Personalwesen eine vielschichtige soziale und administrative Herausforderung. Die ganzheitliche Betrachtung von Gesetzen, Versicherungen, Verträgen, Lohnmodellen stellen hohe Anforderungen an Fachkompetenz und sind zeitintensiv.
Bereits in einem KMU mit Mitarbeiter kann das Outsourcing der gesamten Lohnadministration und Personaladministration für Ihre Firma vorteilhaft sein.
Unsere Dienstleistungen gliedern sich in folgende Bereiche:
Lohnadministration und Personaladministration
- Monatliche Lohnabrechnungen und jährliche Lohnausweise erstellen inkl. verschicken
- Zahlungen per e-Banking ausführen
- Ein- und Austritte verwalten
- Arbeitszeitkontrolle, Ferien verwalten
- Erstellung von Personalstatistiken
- Quellensteuerabrechnungen, Bewilligungen einholen
Sozialversicherungen
- Abrechnung mit Sozialversicherungen
- Beratung rundum Sozialversicherung
- Bei Personalversicherungen anmelden und abmelden
Allgemeine HR-Dienstleistungen
- Führen von Personaldossiers
- Spesenreglemente und Mitarbeiterreglemente erstellen
- Gestaltung und Beratung bei Arbeitsverträgen, Kündigungen
- Beratung in Personalfragen
- Arbeitszeugnisse erstellen
- Lohnfortzahlungen korrekt abwickeln (Krankheit, Unfall, Mutterschaft etc.)
Warum braucht es einen Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Er beinhaltet Regelungen zum Arbeitsverhältnis sowie zu den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien. Er wird aufgesetzt damit sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermassen absichern können.
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
Das Rechtssystem der Schweiz definiert verschiedene Arten von Arbeitsverträgen.
Dazu gehören unter anderem
- der Einzelarbeitsvertrag (EAV),
- der Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- und der Normalarbeitsvertrag (NAV).
Beim Einzelarbeitsvertrag gibt es noch Verträge für spezielle Arbeitsverhältnisse. Dazu zählen der Lehrvertrag, der Handelsreisendenvertrag, sowie der Heimarbeitsvertrag.
Gesetzliche Bestimmungen rund um Arbeitsverträge sind im Obligationenrecht (OR) ab Art. 319 OR geregelt.
Wie wird richtig gekündigt?
Sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber haben das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Bei einem befristeten Vertrag endet das Arbeitsverhältnis normalerweise ohne Kündigung.
Bei einem unbefristeten Vertrag muss eine Kündigung eingereicht werden. Im Arbeitsvertrag ist normalerweise geregt, ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Wenn nicht, genügt eine mündliche Kündigung.
Eine Kündigung ist erst ab dem Zeitpunkt gültig, an dem die andere Partei sie erhalten hat. In der Schweiz ist man nicht verpflichtet einen Kündigungsgrund anzugeben, ausser die Gegenpartei Partei verlangt einen Grund.
Für eine gültige Kündigung muss die im Arbeitsvertrag angegebene Kündigungsfrist eingehalten werden. Falls der Vertrag keine Frist enthält, gelten die normalen schweizerischen Kündigungsfristen gemäss Obligationenrecht.
Wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, einen Unfall hatte, Militär- oder Zivildienst leistet oder schwanger ist, gilt für die Person ein vorübergehender Kündigungsschutz.
Welche Sozialversicherungsbeiträge müssen geleistet werden?
Ab dem 18. Lebensjahr werden bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, Beiträge an die Sozialversicherung geleistet.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) gezahlt. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Dazu kommen dann noch die Berufsunfallversicherung (BUV), welche vom Arbeitgeber übernommen wird und die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV), welche vom Arbeitnehmer bezahlt wird bzw. kann der Arbeitgeber auch übernehmen.
Zudem kann eine Krankentaggeldversicherung (KTG) für das Personal abgeschlossen werden. Diese Versicherung bezahlt den Lohn für jemand, der krankheitsbedingt an der Arbeit verhindert ist. Wichtig ist zu verstehen, dass diese Krankentaggeldversicherung (KTG) freiwillig ist und eben nicht – wie oft angenommen – obligatorisch.
Für die berufliche Vorsorge (BVG) müssen Arbeitnehmern angemeldet werden, welche die Eintrittsschwelle (minimaler Lohn) pro Jahr überschreiten.
Wie sieht der Ferienanspruch von Mitarbeitern aus?
Nach Art. 329a OR hat ein Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 20. Altersjahr jährlich Anspruch auf mindestens 5 Wochen Ferien und danach auf mindestens 4 Wochen.
Wer muss Quellensteuer bezahlen?
Alle ausländischen, in der Schweiz lebende Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), müssen Quellensteuer bezahlen. Auch im Ausland wohnhafte Personen, welche ihr Einkommen in der Schweiz verdienen, sind der Quellensteuer unterstellt.
Der Betrag wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an das Steueramt überwiesen.
Ihre Adresse rund um Ihr Personal- oder Lohnwesen
Starten Sie mit einem unverbindlichen Erstgespräch und lernen Sie ONE! Treuhand persönlich kennen.
- Zeit gewinnen durch digitale Prozesse
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- Persönlichen Ansprechpartner statt Hotline
Rodolfo Intaglietta | Geschäftsführer
Eidg. diplomierter Treuhandexperte &
Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling
Standort: Zürich-Glattbrugg
Mail: welcome@onetreuhand.ch
Phone: +41 (0) 44 533 34 25