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Lohnausweis – Informationen für Arbeitgeber

Der Lohnausweis ist ein unverzichtbares Dokument für Arbeitgeber in der Schweiz und spielt eine entscheidende Rolle im Arbeitsverhältnis sowie in steuerlichen Angelegenheiten.

Als Arbeitgeber ist es essenziell, die Aspekte des Lohnausweises zu verstehen, um eine reibungslose Abwicklung und die korrekte Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.

13.01.2023 von Rodolfo Intaglietta
Letzte Aktualisierung: 03.02.2026
Information
Anfänger
4 Min

Key Facts zu diesem Artikel

Kurz-Zusammenfassung

Der Lohnausweis dokumentiert den ausbezahlten Lohn sowie alle geldwerten Leistungen eines Arbeitnehmers und bildet die Grundlage für dessen Steuererklärung. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohnausweis korrekt, vollständig und fristgerecht auszustellen sowie die Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einzuhalten.

Was Sie hier lernen:

  • Bedeutung des Lohnausweises für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Welche Daten im Lohnausweis erfasst werden müssen
  • Fristen und kantonale Besonderheiten bei der Einreichung
  • Umgang mit Sonderfällen wie Boni oder Überstunden
  • Datenschutz und Vertraulichkeit beim Lohnausweis
  • Elektronische Übermittlungsmöglichkeiten

Voraussetzungen

Grundkenntnisse

Benötigte Tools:

  • Offizielle Lohnausweisformulare der ESTV
  • Gratissoftware der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Lohnausweiserstellung
  • Lohnbuchhaltungssoftware
  • Sichere Plattform zur elektronischen Übermittlung an Mitarbeitende

Grundlagen des Lohnausweises

Der Lohnausweis ist ein offizielles Dokument, das jedem Arbeitnehmer in der Schweiz jährlich vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Er gibt Auskunft über den ausbezahlten Lohn sowie über sämtliche Zuwendungen, Leistungen und Zulagen und ist für die Steuererklärung unerlässlich.

 

Angemessene und genaue Erfassung der Daten

Die Erstellung eines Lohnausweises erfordert eine sorgfältige Erfassung von Daten. Dazu gehören neben Name und Adresse des Arbeitnehmers auch detaillierte Angaben zu Lohn, Bonuszahlungen, Überstunden, Abzügen für Steuern, Sozialversicherungen und weiteren finanziellen Elementen. Die Genauigkeit dieser Daten ist von grosser Bedeutung, da sie die Grundlage für die Steuerberechnung bilden.

Um einen Lohnausweis ausstellen zu können, müssen die Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingehalten werden. Auf der Website der Steuerbehörde stehen Anleitungen, Musterformulare sowie eine Gratissoftware zur Erstellung von Lohnausweisen zur Verfügung.

 

Zeitnahe Ausstellung des Lohnausweises

Der Lohnausweis muss spätestens bis Ende Februar jedes Jahres ausgestellt werden. Die Einhaltung dieser Frist ist wichtig, damit Mitarbeitende ihre Steuererklärung rechtzeitig vorbereiten können. Eine pünktliche Ausstellung trägt zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und zur Zufriedenheit des Personals bei.

Je nach Kanton wird der Lohnausweis direkt vom Arbeitgeber an die Steuerbehörden übermittelt oder vom Arbeitnehmer den Steuerunterlagen beigelegt.

 

Berücksichtigung von Sonderfällen

Sonderfälle wie Bonuszahlungen, Überstunden oder andere zusätzliche Leistungen müssen im Lohnausweis korrekt und transparent ausgewiesen werden. Diese Positionen sind separat aufzuführen, um eine klare Nachvollziehbarkeit für Arbeitnehmer und Steuerbehörden sicherzustellen.

 

Datenschutz und Vertraulichkeit

Die im Lohnausweis enthaltenen Informationen sind sensibel. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, um diese Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies dient nicht nur der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, sondern stärkt auch das Vertrauen der Mitarbeitenden.

 

Elektronische Übermittlung und Zusammenarbeit mit Behörden

Der Lohnausweis spielt eine zentrale Rolle in der Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden, da er die Grundlage für die Steuererklärungen der Mitarbeitenden bildet. Eine korrekte und vollständige Ausstellung ist daher unerlässlich.

Moderne technische Lösungen ermöglichen die elektronische Übermittlung des Lohnausweises an Mitarbeitende. Sichere Online-Plattformen erleichtern den Zugriff, reduzieren den administrativen Aufwand und sind umweltfreundlicher als papierbasierte Prozesse.

Arbeitgeber sollten zudem offen für Rückfragen der Mitarbeitenden sein und Unklarheiten zeitnah klären, um eine transparente Kommunikation sicherzustellen.

Häufige Fragen

Was ist ein Lohnausweis??

Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin in der Schweiz erhält Anfang Jahr einen Lohnausweis vom Arbeitgeber. Das Formular gibt Auskunft über den erhaltenen Lohn mit allen Zuwendungen, Leistungen und Zulagen und ist für die Steuererklärung unerlässlich.

Wann genau muss der Lohnausweis ausgestellt werden?

Der Lohnausweis muss spätestens bis Ende Februar eines jeden Jahres ausgestellt werden.

Welche Informationen sind im Lohnausweis enthalten?

Der Lohnausweis enthält persönliche Daten des Arbeitnehmers, Angaben zum Einkommen, Bonuszahlungen, Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen sowie weitere finanzielle Informationen.

Welche Auswirkungen hat ein unvollständiger oder fehlerhafter Lohnausweis?

Fehlerhafte oder unvollständige Lohnausweise können zu Problemen bei der Steuererklärung und zu ungenauen Steuerberechnungen führen.

Kann der Lohnausweis elektronisch übermittelt werden?

Ja, viele Unternehmen nutzen sichere Online-Plattformen zur elektronischen Übermittlung von Lohnausweisen.

Muss ein Lohnausweis auch für Teilzeit- oder befristete Mitarbeitende ausgestellt werden?

Ja, der Lohnausweis ist unabhängig von Beschäftigungsgrad oder Vertragsdauer auszustellen.

Kann der Lohnausweis in verschiedenen Sprachen ausgestellt werden?

In der Regel wird er in der Amtssprache des Kantons ausgestellt. In Absprache kann jedoch auch eine andere Sprache verwendet werden.

Key Takeaways

  • Der Lohnausweis ist für alle Arbeitnehmer verpflichtend auszustellen.
  • Die Angaben müssen vollständig, korrekt und nachvollziehbar sein.
  • Die Ausstellung hat spätestens bis Ende Februar zu erfolgen.
  • Sonderleistungen sind transparent und separat auszuweisen.
  • Datenschutz und sichere Aufbewahrung sind zwingend.

Insgesamt ist der Lohnausweis ein Instrument, das nicht nur die finanzielle Transparenz sicherstellt, sondern auch die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter beeinflusst. Das Erstellen und Versenden ist Teil der Aufgaben des Arbeitsgebers und gehört zu der Kategorie Personalwesen und Lohnwesen eines Unternehmens.

Die sorgfältige Erstellung und Bereitstellung des Lohnausweises unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ist unerlässlich, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten und das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken.

Ein kompetenter Steuerberater steht in einem modern eingerichteten Treuhand-Büro, bereit für mandantenorientierte Beratung.

Autor

Rodolfo Intaglietta

Rodolfo Intaglietta ist Gründer und Geschäftsführer der ONE! Treuhand GmbH. Als Treuhänder mit eidg. Fachausweis sowie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling begleitet er Unternehmerinnen und Unternehmer in der ganzen Schweiz mit klaren Zahlen, digitalen Prozessen und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Der Abschluss „eidg. diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling“ entspricht dem Qualifikationsniveau NQR 8 und liegt damit auf dem höchsten Bildungsniveau – vergleichbar mit einem Doktorat in Bezug auf fachliche Tiefe und Verantwortung.