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Nachzahlungen in die Säule 3a: Steuern optimieren wird jetzt leichter

Ab 2025 sind rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a möglich. Die neue Regelung eröffnet zusätzliche Spielräume in der Vorsorge- und Steuerplanung.

12.01.2024 von Rodolfo Intaglietta
Letzte Aktualisierung: 03.02.2026
Checkliste, Information
Anfänger
8 Min

Key Facts zu diesem Artikel

Kurz-Zusammenfassung

Ab dem 01.01.2025 können Vorsorgelücken in der Säule 3a nachträglich geschlossen werden. Diese Möglichkeit gilt ausschliesslich für Lücken, die ab 2025 entstehen, und ist an klare Voraussetzungen und Limiten gebunden. Richtig eingesetzt, lassen sich Altersvorsorge und Steueroptimierung sinnvoll kombinieren.

Was Sie hier lernen:

  • Neue gesetzliche Regelung zu Nachzahlungen in die Säule 3a ab 2025
  • Voraussetzungen für rückwirkende Einzahlungen
  • Maximalbeträge und Limiten bei Nachzahlungen
  • Praktisches Beispiel zur Schliessung von Vorsorgelücken
  • Steuerliche Auswirkungen und Planungsaspekte

Voraussetzungen

Kein Vorwissen nötig

Benötigte Tools:

  • Übersicht über bisherige Einzahlungen in die Säule 3a
  • Nachweis über AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen
  • Kenntnis der jährlichen Maximalbeiträge
  • Individuelle Vorsorge- und Steuerplanung

Was ist in der Säule 3a neu ab 2025?

Ab dem 01.01.2025 wird es möglich, Vorsorgelücken in der Säule 3a nachträglich zu schliessen. Diese Regelung gilt ausschliesslich für Lücken, die ab diesem Datum entstehen. Bereits bestehende Vorsorgelücken aus früheren Jahren können nicht rückwirkend ausgeglichen werden.

Daher kann es sinnvoll sein, vor Ende 2024 den jeweils maximal möglichen Betrag in die Säule 3a einzuzahlen, sofern dies finanziell möglich ist.

 

Voraussetzungen für Nachzahlungen

Voraussetzung für eine Nachzahlung ist, dass im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wurde. Diese Bedingung gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbständigerwerbende.

  • Die bisherige Obergrenze von 20 % des AHV-pflichtigen Einkommens bleibt bestehen.
  • Der ordentliche Maximalbeitrag beträgt im Jahr 2025 CHF 7’258.

 

Limiten und zulässige Beträge

Bei Nachzahlungen gilt ein erweitertes Limit: Pro Jahr dürfen maximal zwei volle Jahresbeiträge einbezahlt werden. Damit ist eine Einzahlung von bis zu CHF 14’516 möglich. Allerdings ist pro Jahr nur eine Nachzahlung zulässig.

 

Praxisbeispiel zur Veranschaulichung

Herr Müller weist Ende 2028 Vorsorgelücken aus den Jahren 2025, 2026 und 2027 auf. Zusätzlich leistet er im Jahr 2028 den ordentlichen Maximalbeitrag.

Durch die Einzahlung des doppelten Maximalbetrags im Jahr 2028 wird zunächst die älteste Lücke geschlossen. Ein allfälliger Restbetrag wird automatisch auf das nächstfolgende Jahr angerechnet. Eine weitere Nachzahlung im gleichen Jahr ist jedoch nicht möglich.

Eine zeitliche Aufteilung der Nachzahlungen auf mehrere Jahre hätte in diesem Fall möglicherweise steuerliche Vorteile gebracht.

 

Hürden bei Bezug und Einzahlung

Vorsorgelücken können nur dann geschlossen werden, wenn im betreffenden Jahr kein Bezug aus der Säule 3a erfolgt.

Dies ist insbesondere für Personen relevant, die ihre 3a-Bezüge gestaffelt planen oder sich kurz vor der Pensionierung befinden.

Häufige Fragen zu Buchhaltungskennzahlen

Welche Vorteile bringt die neue Regelung?

Nachzahlungen ermöglichen eine flexiblere Gestaltung des steuerbaren Einkommens und können helfen, Steuerprogression zu reduzieren.

Welche Folgen hat eine Erhöhung des Arbeitspensums eines Elternteils?

Ein höheres Einkommen kann zu stärkerer Steuerprogression führen. Vorsorgeplanung kann diesen Effekt nicht verhindern, aber zeitlich steuern.

Für welche Jahre kann ich Nachzahlungen leisten?

Nachzahlungen sind für Beitragslücken ab dem Jahr 2025 möglich. Frühere Jahre sind ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten für Nachzahlungen?

Es muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt worden sein.

Gibt es eine zeitliche Begrenzung?

Ja, Beitragslücken können bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden.

Wie hoch ist die maximale Nachzahlung pro Jahr?

Zusätzlich zum ordentlichen Maximalbeitrag ist pro Jahr eine Nachzahlung bis zur Höhe des sogenannten kleinen Beitrags möglich.

Welche steuerlichen Vorteile entstehen?

Nachzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig und können die Steuerlast senken.

Key Takeaways

  • Nachzahlungen in die Säule 3a sind ab 2025 erlaubt
  • Nur Vorsorgelücken ab dem Jahr 2025 sind nachzahlbar
  • Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen
  • Maximal zwei volle Jahresbeiträge pro Jahr möglich
  • Pro Jahr ist nur eine Nachzahlung zulässig
  • Steuerliche Effekte hängen stark vom Zeitpunkt ab

Die Möglichkeit zu Nachzahlungen in die Säule 3a erweitert den Spielraum in der Vorsorge- und Steuerplanung deutlich. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine saubere und vorausschauende Planung.

Wer diese Option optimal nutzen möchte, sollte die individuellen steuerlichen und finanziellen Auswirkungen frühzeitig prüfen lassen.

Ein kompetenter Steuerberater steht in einem modern eingerichteten Treuhand-Büro, bereit für mandantenorientierte Beratung.

Autor

Rodolfo Intaglietta

Rodolfo Intaglietta ist Gründer und Geschäftsführer der ONE! Treuhand GmbH. Als Treuhänder mit eidg. Fachausweis sowie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling begleitet er Unternehmerinnen und Unternehmer in der ganzen Schweiz mit klaren Zahlen, digitalen Prozessen und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Der Abschluss „eidg. diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling“ entspricht dem Qualifikationsniveau NQR 8 und liegt damit auf dem höchsten Bildungsniveau – vergleichbar mit einem Doktorat in Bezug auf fachliche Tiefe und Verantwortung.