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Schweizer Quellensteuer im Lohnwesen

Die Quellensteuer ist ein zentraler Bestandteil des Lohn- und Personalwesens in der Schweiz für Arbeitnehmende ohne schweizerischen Pass.

16.02.2024 von Rodolfo Intaglietta
Letzte Aktualisierung: 03.02.2026
Information
Anfänger
8 Min

Key Facts zu diesem Artikel

Kurz-Zusammenfassung

Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitslohn abgezogen und durch den Arbeitgeber an die kantonalen Steuerbehörden abgeführt. Sie betrifft insbesondere ausländische Arbeitnehmende ohne schweizerische Staatsbürgerschaft. Ziel ist eine vereinfachte und korrekte Besteuerung von Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in der Schweiz.

Was Sie hier lernen:

  • Was die Quellensteuer im Lohnwesen ist
  • Welche Personen der Quellensteuer unterliegen
  • Welche rechtlichen Grundlagen gelten
  • Wie die Quellensteuer berechnet wird
  • Welche Pflichten Arbeitgeber haben
  • Welche Herausforderungen im Lohn- und Personalwesen bestehen

Voraussetzungen

Grundkenntnisse ausreichend

Benötigte Tools:

  • Lohnabrechnungssystem
  • Aktuelle kantonale Quellensteuertarife
  • Lohnausweise
  • Personalstammdaten

Quellensteuer im Lohnwesen

Die Quellensteuer ist ein zentraler Aspekt des Lohn- und Personalwesens, der speziell für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, die keinen schweizerischen Pass besitzen und in der Schweiz arbeiten. Diese Steuer wird direkt vom Arbeitslohn abgezogen und von den Arbeitgebern an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden abgeführt.

Die Quellensteuer soll die steuerliche Erfassung von Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz vereinfachen und sicherstellen, dass ihre Einkünfte aus schweizerischer Arbeit angemessen besteuert werden.

 

Definition Quellensteuer

Die Quellensteuer ist ein integraler Bestandteil des schweizerischen Steuersystems, insbesondere für Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte beschäftigen.

Sie betrifft vornehmlich Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber nicht dort ansässig sind (sogenannte Grenzgänger) oder die zwar in der Schweiz wohnen, aber nicht die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen (Aufenthaltsbewilligung B oder L).

Diese Steuer wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und deckt sowohl die Einkommenssteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge ab.

 

Rechtliche Grundlagen und Berechnung

Das System der Quellensteuer beruht auf einer Vielzahl kantonaler Gesetze sowie den bundesrechtlichen Bestimmungen, die eine einheitliche Grundlage schaffen, aber den Kantonen Spielraum in der Ausgestaltung lassen.

Die spezifischen Sätze und Berechnungsmethoden können daher erheblich variieren. Die Berechnung orientiert sich an Faktoren wie Bruttoeinkommen, Zivilstand, Anzahl der Kinder und dem Kanton, in dem der Arbeitnehmende tätig ist.

Arbeitgeber müssen sich laufend über die geltenden Tarife und Regelungen ihres Kantons informieren.

 

Anwendungsbereiche und Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind für die korrekte Berechnung und Abführung der Quellensteuer verantwortlich.

Sie müssen Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Arbeitnehmenden berücksichtigen, die eine Anpassung der Quellensteuer erforderlich machen, wie Heirat, Scheidung oder Geburt von Kindern.

Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, jährliche Lohnausweise für quellenbesteuerte Mitarbeitende zu erstellen, welche alle relevanten Angaben zum Lohn und zum Quellensteuerabzug enthalten.

 

Herausforderungen im Lohn- und Personalwesen

  • Die Verwaltung der Quellensteuer stellt für das Lohn- und Personalwesen eine erhebliche Herausforderung dar.
  • Arbeitgeber müssen kantonale Gesetzesänderungen, internationale Steuerabkommen sowie Fragen der Doppelbesteuerung berücksichtigen.
  • Insbesondere für kleinere Unternehmen oder Betriebe mit vielen quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden können diese Anforderungen komplex sein.

In diesem Umfeld bieten wir als Treuhandfirma spezialisierte Dienstleistungen an, um Arbeitgeber bei der korrekten Anwendung der Quellensteuer, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Optimierung von Lohnabrechnungsprozessen zu unterstützen.

Häufige Fragen

Wer ist quellensteuerpflichtig in der Schweiz?

Quellensteuerpflichtig sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne schweizerischen Pass, die in der Schweiz arbeiten, insbesondere Grenzgänger sowie Personen mit Aufenthaltsbewilligung B oder L und in bestimmten Fällen auch mit Bewilligung C.

Wie wird die Höhe der Quellensteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt anhand von Bruttoeinkommen, Zivilstand, Anzahl Kinder und dem zuständigen Kanton mit seinen spezifischen Tarifen.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bezüglich der Quellensteuer?

Arbeitgeber müssen die Quellensteuer korrekt berechnen, vom Lohn abziehen, an die Steuerbehörden abführen und jährliche Lohnausweise erstellen.

Können quellensteuerpflichtige Personen eine ordentliche Veranlagung beantragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können quellensteuerpflichtige Personen eine ordentliche Veranlagung beantragen, insbesondere Inhaber einer Niederlassungsbewilligung C.

Key Takeaways

  • Die Quellensteuer wird direkt vom Bruttolohn abgezogen.
  • Sie betrifft Arbeitnehmende ohne schweizerischen Pass.
  • Die Berechnung erfolgt nach kantonalen Tarifen.
  • Arbeitgeber tragen die Verantwortung für Abzug und Abführung.
  • Änderungen der persönlichen Situation müssen berücksichtigt werden.

Die Quellensteuer ist ein wesentlicher Bestandteil des schweizerischen Steuersystems für ausländische Arbeitnehmende. Sie ermöglicht eine effiziente Besteuerung durch direkten Lohnabzug. Arbeitgeber tragen eine zentrale Verantwortung bei der korrekten Anwendung, Anpassung und Abführung der Quellensteuer. Aufgrund der komplexen Regelungen ist Fachwissen erforderlich, wobei Treuhandfirmen eine wertvolle Unterstützung bieten können.

Ein kompetenter Steuerberater steht in einem modern eingerichteten Treuhand-Büro, bereit für mandantenorientierte Beratung.

Autor

Rodolfo Intaglietta

Rodolfo Intaglietta ist Gründer und Geschäftsführer der ONE! Treuhand GmbH. Als Treuhänder mit eidg. Fachausweis sowie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling begleitet er Unternehmerinnen und Unternehmer in der ganzen Schweiz mit klaren Zahlen, digitalen Prozessen und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Der Abschluss „eidg. diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling“ entspricht dem Qualifikationsniveau NQR 8 und liegt damit auf dem höchsten Bildungsniveau – vergleichbar mit einem Doktorat in Bezug auf fachliche Tiefe und Verantwortung.