Definition und Grundlagen
Unternehmenssteuern sind Abgaben, die Unternehmen in der Schweiz an die Steuerbehörden entrichten. Die Besteuerung kann sich je nach Unternehmensform und Situation auf Einkommen, Gewinn, Umsatz oder Kapital beziehen.
Unternehmenssteuern leisten einen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen, Infrastruktur und staatlicher Aufgaben. In der Schweiz werden Unternehmenssteuern auf mehreren Ebenen erhoben: Bund, Kanton und Gemeinde.
Bedeutung der Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern sind einerseits eine zentrale Einnahmequelle des Staates, andererseits ein Instrument der Wirtschaftspolitik. Steuersätze, Steuererleichterungen und Befreiungen können Investitionen, Beschäftigung und Wachstum beeinflussen.
Da kantonale Unterschiede erheblich sein können, hat der Unternehmensstandort innerhalb der Schweiz oft einen spürbaren Einfluss auf die Steuerbelastung.
Arten von Unternehmenssteuern in der Schweiz
Gewinnsteuer
Die Gewinnsteuer wird auf den erzielten Gewinn eines Unternehmens erhoben. Steuersatz und Bemessungsgrundlage unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. In einzelnen Kantonen können reduzierte Steuersätze für bestimmte Unternehmen oder Konstellationen zur Anwendung kommen, was bei Standortentscheidungen eine Rolle spielen kann.
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer wird auf das Eigenkapital erhoben und beeinflusst unter anderem Kapitalstruktur und Finanzierungsentscheide. Auch hier variieren Ansätze je nach Kanton und Gemeinde. Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH sind in der Regel kapitalsteuerpflichtig, wobei die effektive Belastung je nach Standort unterschiedlich ausfallen kann.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Der Normalsatz beträgt 7.7%, daneben existieren reduzierte Sätze für bestimmte Leistungen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass MWST korrekt berechnet, abgerechnet und administriert werden muss, insbesondere bei unterschiedlichen Sätzen oder komplexeren Geschäftsvorfällen.
Berechnung und Optimierung der Unternehmenssteuern
Die Berechnung der Unternehmenssteuern setzt die Ermittlung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlagen voraus. Bei der Gewinnsteuer erfolgt dies typischerweise über den steuerbaren Gewinn, der aus dem Betriebsertrag abzüglich Betriebsausgaben, Abschreibungen und weiterer abzugsfähiger Aufwendungen bestimmt wird.
Danach werden die anwendbaren Steuersätze je nach Steuerart und Standort angewendet.
Eine Optimierung der Unternehmenssteuern erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Steuerplanung und geeignete Strategien. Dazu zählen unter anderem die Wahl der Rechtsform, die Standortwahl, die Finanzierungsstruktur sowie die Nutzung von Steuervorteilen, Abzügen oder Abkommen.
Investitionen in Forschung und Entwicklung, Umweltschutzmassnahmen oder Mitarbeiterbildung können je nach Situation zu Steuerermässigungen führen, sofern die Voraussetzungen erfüllt und die Aufwendungen korrekt dokumentiert sind.
Die Rechtsform beeinflusst die steuerliche Behandlung wesentlich. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden häufig über das Einkommen der Inhaber oder Partner besteuert, während Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH typischerweise Gewinn- und Kapitalsteuern auf Unternehmensebene auslösen, ergänzt durch die Besteuerung von Dividenden auf Ebene der Anteilseigner.
Die Digitalisierung verändert Geschäftsmodelle und bringt zusätzliche steuerliche Fragestellungen mit sich, etwa im E-Commerce oder beim Umgang mit Blockchain und Kryptowährungen.
Zudem können Steuerreformen und nachhaltige Steuermodelle die Rahmenbedingungen künftig weiter verändern. Eine laufende Überprüfung der steuerlichen Situation kann helfen, auf Veränderungen vorbereitet zu sein.