Versicherungen für Arbeitnehmer
Die Absicherung der Arbeitnehmer durch verschiedene Versicherungen ist in der Schweiz nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, sondern auch ein grundlegender Aspekt des Arbeitnehmerschutzes. Diese Versicherungen decken ein breites Spektrum von Risiken ab – von Unfällen über Alter und Invalidität bis hin zum Verdienstausfall aufgrund familiärer Verpflichtungen.
Der folgende Text bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Versicherungen, die Arbeitgeber in der Schweiz für ihre Angestellten abschliessen müssen, um sowohl den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch einen angemessenen Schutz für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV stellt die erste Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems dar und dient als primäre finanzielle Unterstützung für Personen im Rentenalter sowie für Hinterbliebene. Durch die beidseitigen Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird ein solidarisches System gefördert, das darauf abzielt, den Lebensstandard im Alter zu sichern oder im Todesfall den Angehörigen Unterstützung zu bieten.
Die AHV deckt ein breites Spektrum von Leistungen ab, einschliesslich Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen, was ihre zentrale Rolle im sozialen Netz der Schweiz unterstreicht.
Invalidenversicherung (IV)
Die IV ergänzt das Sozialversicherungssystem durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung und beruflicher Reintegrationsmassnahmen für Personen, die durch Krankheit oder Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind.
Diese Versicherung zielt darauf ab, die Selbstständigkeit und Teilhabe am beruflichen Leben zu fördern und zu erhalten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt durch Beiträge, die sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern getragen werden.
Berufliche Vorsorge (BVG)
Die berufliche Vorsorge, auch bekannt als Pensionskasse, bildet die zweite Säule des Vorsorgesystems in der Schweiz. Sie dient der individuellen Vorsorge und soll in Ergänzung zur AHV den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall weitestgehend aufrechterhalten.
Die Teilnahme an der beruflichen Vorsorge ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die ein jährliches Mindesteinkommen erzielen, und wird durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finanziert.
Die Pensionskasse basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren, wobei die eingezahlten Beiträge investiert werden, um das Kapital für die Rentenauszahlungen zu bilden. Im Gegensatz zur AHV ermöglicht die berufliche Vorsorge eine individuelle und leistungsbezogene Altersvorsorge.
Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung umfasst sowohl Berufs- als auch Nichtberufsunfälle und stellt sicher, dass Mitarbeiter im Falle eines Unfalls nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Die Berufsunfallversicherung deckt Unfälle während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg ab, während die Nichtberufsunfallversicherung für Freizeitunfälle aufkommt. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als acht Arbeitsstunden pro Woche sind nur gegen Berufsunfälle versichert.
Die Leistungen reichen von der Übernahme medizinischer Behandlungskosten bis hin zum Ersatz des entgangenen Lohnes durch Taggelder.
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die Erwerbsersatzordnung gleicht finanzielle Verluste aus, die durch Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst sowie durch Mutterschaft entstehen.
Sie bietet Taggelder, die einen wesentlichen Teil des entgangenen Einkommens ersetzen, und wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.
Familienzulagen
Familienzulagen dienen der finanziellen Entlastung von Eltern und umfassen Leistungen wie Kindergeld und Ausbildungszulagen.
Arbeitgeber leisten Beiträge, damit diese Unterstützungen direkt an berechtigte Familien ausgezahlt werden.
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Die Krankentaggeldversicherung stellt eine ergänzende Absicherung dar, um Einkommensverluste im Krankheitsfall abzufedern.
Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch von vielen Arbeitgebern angeboten. Die Konditionen werden meist in Arbeits- oder Kollektivverträgen geregelt.
Die genauen Bedingungen und Anforderungen an den Versicherungsschutz können je nach Branche und individueller Situation variieren. Gesetzliche Vorgaben können sich ändern, weshalb eine regelmässige Überprüfung notwendig ist.
Eine umfassende Versicherungslösung trägt zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei und fördert das Wohlergehen der Mitarbeitenden. Als Treuhandfirma bieten wir Unterstützung bei der Auswahl und Anpassung der notwendigen Versicherungslösungen an.