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Versicherungen für Arbeitnehmer in der Schweiz

Die Absicherung der Arbeitnehmer durch verschiedene Versicherungen ist in der Schweiz eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber und ein zentraler Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes.

15.03.2024 von Rodolfo Intaglietta
Letzte Aktualisierung: 03.02.2026
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Anfänger
8 Min

Key Facts zu diesem Artikel

Kurz-Zusammenfassung

Arbeitgeber in der Schweiz sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden durch verschiedene Versicherungen abzusichern. Diese decken Risiken wie Unfall, Alter, Invalidität und Erwerbsausfall ab. Ziel ist es, sowohl gesetzliche Vorgaben einzuhalten als auch einen umfassenden Schutz für Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Was Sie hier lernen:

  • Welche Versicherungen Arbeitgeber für Arbeitnehmer abschliessen müssen
  • Welche Rolle die AHV im Sozialversicherungssystem spielt
  • Wie die Invalidenversicherung die berufliche Reintegration unterstützt
  • Welche Bedeutung die berufliche Vorsorge hat
  • Was die Unfallversicherung abdeckt
  • Welche Leistungen durch die Erwerbsersatzordnung erbracht werden
  • Wie Familienzulagen zur finanziellen Entlastung beitragen
  • Welche Funktion die Krankentaggeldversicherung erfüllt

Voraussetzungen

Keine Vorkenntnisse nötig

Benötigte Tools:

  • Sozialversicherungsanmeldungen
  • Versicherungspolicen
  • Lohnabrechnungen
  • Arbeits- und Kollektivverträge

Versicherungen für Arbeitnehmer

Die Absicherung der Arbeitnehmer durch verschiedene Versicherungen ist in der Schweiz nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, sondern auch ein grundlegender Aspekt des Arbeitnehmerschutzes. Diese Versicherungen decken ein breites Spektrum von Risiken ab – von Unfällen über Alter und Invalidität bis hin zum Verdienstausfall aufgrund familiärer Verpflichtungen.

Der folgende Text bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Versicherungen, die Arbeitgeber in der Schweiz für ihre Angestellten abschliessen müssen, um sowohl den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch einen angemessenen Schutz für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten.

 

Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV)

Die AHV stellt die erste Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems dar und dient als primäre finanzielle Unterstützung für Personen im Rentenalter sowie für Hinterbliebene. Durch die beidseitigen Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird ein solidarisches System gefördert, das darauf abzielt, den Lebensstandard im Alter zu sichern oder im Todesfall den Angehörigen Unterstützung zu bieten.

Die AHV deckt ein breites Spektrum von Leistungen ab, einschliesslich Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen, was ihre zentrale Rolle im sozialen Netz der Schweiz unterstreicht.

 

Invalidenversicherung (IV)

Die IV ergänzt das Sozialversicherungssystem durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung und beruflicher Reintegrationsmassnahmen für Personen, die durch Krankheit oder Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind.

Diese Versicherung zielt darauf ab, die Selbstständigkeit und Teilhabe am beruflichen Leben zu fördern und zu erhalten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt durch Beiträge, die sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern getragen werden.

 

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge, auch bekannt als Pensionskasse, bildet die zweite Säule des Vorsorgesystems in der Schweiz. Sie dient der individuellen Vorsorge und soll in Ergänzung zur AHV den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall weitestgehend aufrechterhalten.

Die Teilnahme an der beruflichen Vorsorge ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die ein jährliches Mindesteinkommen erzielen, und wird durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finanziert.

Die Pensionskasse basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren, wobei die eingezahlten Beiträge investiert werden, um das Kapital für die Rentenauszahlungen zu bilden. Im Gegensatz zur AHV ermöglicht die berufliche Vorsorge eine individuelle und leistungsbezogene Altersvorsorge.

 

Unfallversicherung (UVG)

Die Unfallversicherung umfasst sowohl Berufs- als auch Nichtberufsunfälle und stellt sicher, dass Mitarbeiter im Falle eines Unfalls nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Berufsunfallversicherung deckt Unfälle während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg ab, während die Nichtberufsunfallversicherung für Freizeitunfälle aufkommt. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als acht Arbeitsstunden pro Woche sind nur gegen Berufsunfälle versichert.

Die Leistungen reichen von der Übernahme medizinischer Behandlungskosten bis hin zum Ersatz des entgangenen Lohnes durch Taggelder.

 

Erwerbsersatzordnung (EO)

Die Erwerbsersatzordnung gleicht finanzielle Verluste aus, die durch Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst sowie durch Mutterschaft entstehen.

Sie bietet Taggelder, die einen wesentlichen Teil des entgangenen Einkommens ersetzen, und wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

 

Familienzulagen

Familienzulagen dienen der finanziellen Entlastung von Eltern und umfassen Leistungen wie Kindergeld und Ausbildungszulagen.

Arbeitgeber leisten Beiträge, damit diese Unterstützungen direkt an berechtigte Familien ausgezahlt werden.

 

Krankentaggeld­versicherung (KTG)

Die Krankentaggeldversicherung stellt eine ergänzende Absicherung dar, um Einkommensverluste im Krankheitsfall abzufedern.

Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch von vielen Arbeitgebern angeboten. Die Konditionen werden meist in Arbeits- oder Kollektivverträgen geregelt.

Die genauen Bedingungen und Anforderungen an den Versicherungsschutz können je nach Branche und individueller Situation variieren. Gesetzliche Vorgaben können sich ändern, weshalb eine regelmässige Überprüfung notwendig ist.

Eine umfassende Versicherungslösung trägt zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei und fördert das Wohlergehen der Mitarbeitenden. Als Treuhandfirma bieten wir Unterstützung bei der Auswahl und Anpassung der notwendigen Versicherungslösungen an.

Häufige Fragen

Welche Versicherungen sind für Arbeitgeber in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der Unfallversicherung (UVG), der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) zu versichern. Zudem müssen Beiträge zu den Familienzulagen geleistet werden.

Was deckt die Unfallversicherung (UVG) ab?

Die Unfallversicherung deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle ab, einschliesslich medizinischer Behandlungskosten und Lohnausfall durch Taggelder.

Wie funktioniert die berufliche Vorsorge (BVG) in Ergänzung zur AHV?

Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und soll den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sichern. Sie ist für Arbeitnehmer mit einem bestimmten Mindesteinkommen obligatorisch.

Inwiefern tragen die Familienzulagen zur finanziellen Unterstützung von Eltern bei?

Familienzulagen mindern den finanziellen Aufwand für die Erziehung und Betreuung von Kindern und umfassen Kindergeld und Ausbildungszulagen.

Wie kann eine Treuhandfirma bei der Auswahl und Verwaltung von Versicherungen helfen?

Eine Treuhandfirma unterstützt bei der Auswahl, Anpassung und Verwaltung von Versicherungslösungen und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Key Takeaways

  • Arbeitgeber sind in der Schweiz zur Absicherung ihrer Mitarbeitenden verpflichtet.
  • Das Sozialversicherungssystem basiert auf mehreren Säulen.
  • Unfälle, Alter, Invalidität und Erwerbsausfälle sind zentral abgesichert.
  • Ein umfassender Versicherungsschutz fördert Sicherheit und Stabilität.
  • Gesetzliche Vorgaben erfordern regelmässige Überprüfung der Policen.

Die umfassende Versicherung von Arbeitnehmern ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz. Arbeitgeber tragen eine wesentliche Verantwortung für die Absicherung ihrer Mitarbeitenden durch gesetzlich vorgeschriebene und ergänzende Versicherungen.

Eine regelmässige Überprüfung und Anpassung der Versicherungslösungen ist entscheidend, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und den optimalen Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen.

Ein kompetenter Steuerberater steht in einem modern eingerichteten Treuhand-Büro, bereit für mandantenorientierte Beratung.

Autor

Rodolfo Intaglietta

Rodolfo Intaglietta ist Gründer und Geschäftsführer der ONE! Treuhand GmbH. Als Treuhänder mit eidg. Fachausweis sowie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling begleitet er Unternehmerinnen und Unternehmer in der ganzen Schweiz mit klaren Zahlen, digitalen Prozessen und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Der Abschluss „eidg. diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling“ entspricht dem Qualifikationsniveau NQR 8 und liegt damit auf dem höchsten Bildungsniveau – vergleichbar mit einem Doktorat in Bezug auf fachliche Tiefe und Verantwortung.